Elterngeld in Progressionsvorbehalt – Verfahren beim BFH anhänging |
07.05.2009 |
Das Elterngeld wird im Gegensatz zum Erziehungsgeld beim Progressionsvorbehalt berücksichtigt und erhöht damit letztendlich die Steuerlast. Fraglich ist, ob das auch für den Sockelbetrag von 150 bzw. 300 € gelten soll. Diesen Mindestbetrag erhält jeder Elternteil, unabhängig von einem Verdienst vor der Geburt des Kindes. Der Sockelbetrag stellt danach eher eine Sozialleistung und keine Lohnersatzleistung dar und sollte nicht zu einer Schlechterstellung der Familien im Vergleich zur alten Gesetzeslage führen.
Diese Frage wurde zur Klärung dem Bundesfinanzhof vorgelegt Az: VI B 31/09.
In vergleichbaren Fällen sollte deshalb Einspruch eingelegt werden.
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