Elterngeld erhöht nun doch die Steuerlast |
05.09.2008 |
Wie vielfach berichtet, haben die Finanzämter verschiedener Bundesländer das Mindestelterngeld unterschiedlich behandelt. In Sachsen z. B. wurde es nicht in die Berechnung der Steuerhöhe einbezogen, in Hessen schon.
Die Finanzminister aller Bundesländer haben sich nun darauf geeinigt, dass die bisherigen Vorgaben bestehen bleiben und bundesweit einheitlich gelten. Somit unterliegt auch der Betrag in Höhe von € 300,- dem Progressionsvorbehalt.
Das Elterngeld ist eigentlich steuer- und abgabenfrei. Es unterliegt aber dem "Progressionsvorbehalt", das heißt, dass sich das Elterngeld – als Lohnersatzleistung – auf den Steuersatz für die übrigen Einkünfte wie den Arbeitslohn auswirkt. Das Land Sachsen hatte argumentiert, das Mindestelterngeld sei keine Lohnersatzleistung und gehört daher nicht in die Steuerprogression.
Somit werden Sachsens Eltern wohl nicht begeistert sein, die Eltern der anderen Bundesländer zwar nicht glücklicher, aber wohl zufriedener, da nun eine Gleichbehandlung erfolgt.
