ElektronischeLohnsteuerAbzugsMerkmale mit neuem Starttermin |
15.11.2011 |
Laut Information des Bundesfinanzministeriums vom 31.10.2011 wird sich die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte auf Grund von Verzögerungen bei der technischen Erprobung des Abrufverfahrens verschieben. Derzeit stimmen Bund und Länder einen neuen Termin und die weitere Vorgehensweise für den Start ab. Es werden keine nachteiligen Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger entstehen.
Die zurzeit laufenden Korrekturarbeiten, besonders soweit Informationsschreiben an die Bürgerinnen und Bürger über die „elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale“ (ELStAM) versandt worden sind, sind davon nicht berührt und werden weiterhin durchgeführt.
Die elektronische Steuerkarte ersetzt die 1925 eingeführte und nun zum 31.12.2011 abgeschaffte Lohnsteuerkarte. Ab 2012 benötigen die Arbeitgeber lediglich die Steueridentifikationsnummer, das Geburtsdatum und ob ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis vorliegt. Mit diesen Daten können die Arbeitsgeber die Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen.
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