Einspruch bei Ablehnung des Arbeitszimmers nicht mehr notwendig |
16.04.2009 |
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 01.04.2009 einige strittige Punkte in den Vorläufigkeitskatalog neu aufgenommen. Neu sind die Punkte: 1 (Abziehbarkeit des Arbeitszimmer), 4 (Abziehbarkeit von Rentenversicherungsbeiträgen), 7 (Höhe der Kinderfreibeträge), 9 (Höhe des Grundfreibetrages) und 12 (Haushaltsbegleitgesetz 2004).
Fazit: Durch den oben bezeichneten Vorläufigkeitskatalog haben sich die Masseneinsprüche hinsichtlich der Abziehbarkeit der Rentenversicherungsbeiträge als vorweggenommene Werbungskosten und der Abziehbarkeit des Arbeitszimmers somit erledigt.
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