Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich 2009

09.03.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Wann muss eine Anlage KAP abgegeben werden?
 
Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 entfällt für die meisten Sparer die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP (Kapitalerträge). In einigen Fällen schreibt der Gesetzgeber jedoch die Erklärung der Zinsen vor. Außerdem kann es sinnvoll sein, die Anlage KAP freiwillig auszufüllen.
 
Mit der Abgeltungsteuer seit 2009 sind Kapitalerträge über dem Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1.602 Euro (alleinstehend/verheiratet) abgegolten und müssen nicht mehr mit der Einkommensteuererklärung erklärt werden. Die Banken führen bei Übersteigen des Grenzbetrages automatisch 25 Prozent Steuern zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an den Fiskus ab. Die Abgabe einer Anlage KAP entfällt damit. Doch auch im Steuerrecht bestätigen Ausnahmen die Regel – wie der Vorstand des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins erklärt.
 
So schreibt der Gesetzgeber die Erklärung der vereinnahmten Zinsen und anderer Kapitalerträge vor, wenn bestimmte steuerliche Vergünstigungen geltend gemacht werden. Das ist dann der Fall, wenn außergewöhnliche Belastungen wie beispielsweise Kosten für Medikamentenzuzahlungen, die Brille, den Zahnersatz oder Scheidungskosten berücksichtigt werden sollen.

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