Einbeziehung des Mindestelterngeldes in den Progressionsvorbehalt – |
17.12.2009 |
Der Bund der Steuerzahler (BdSt) und der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) unterstützen gemeinsam eine Verfassungsbeschwerde eines Steuerzahlers aus Bayern. Gegenstand der Beschwerde ist die Frage, ob das Mindestelterngeld in Höhe von 300 Euro dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Nach Ansicht beider Verbände stellt das Mindestelterngeld eine reine Sozialtransferleistung dar und keine Lohnersatzleistung. Damit wäre das Mindestelterngeld nicht steuersatzerhöhend zu berücksichtigen.
Es soll nun eine Klärung beim Bundesverfassungsgericht herbeigeführt werden. Der Neue Verband der Lohnsteuerhilfevereine e.V. und der Bund der Steuerzahler e.V. unterstützen die Beschwerde. Mit dem nunmehr vorliegenden Aktenzeichen 2 BVR 2604/09 können betroffene Eltern Einspruch gegen noch offene Bescheide einlegen und Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes beantragen.
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