Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





Stimmungsbild
3 Schritte
1. Checkliste herunterladen
         PDF  > Checkliste (PDF)
2. Beratungsstelle suchen
PLZ eingeben

Sprache wählen


 
3. Termin vereinbaren
Einfach zur Beratungsstelle gehen und Mitglied werden.
> transparente Kosten

Oskar Patzelt Preis
 
PDF  > Verliehene Urkunde 05/2012
PDF  > Verliehene Urkunde 02/2012
PDF  > Verliehene Urkunde 2010

Stiftung Warentest:


Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
Geldscheine
Sie wollen Berater werden?
Werden Sie Teil eines starken Netzwerkes. Wir suchen ständig bundesweit Steuerexperten zur Leitung einer Beratungsstelle an Ihrem Wohnort zum Ausbau unseres Netzwerkes.

> Hier erfahren Sie alles
> Online bewerben

Doppelte Haushaltsführung - Kosten auch bei privatem Hintergrund absetzbar

06.06.2009
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Kosten für einen doppelten Haushalt konnten bisher steuerlich nicht abgesetzt werden, wennder Umzug aus privatem Motiv erfolgte. Mit gleich zwei Urteilen vom 5. März 2009
(VI R 23/07, VI R 58/06) stellt der Bundesfinanzhof (BFH) nunmehr klar, dass eine private Veranlassung des Wegzugs vom Beschäftigungsort eine doppelte Haushaltsführung nicht ausschließt. Eine berufliche Veranlassung sei gegeben, wenn die Zweitwohnung für die Fahrten zur Arbeit genutzt wird. Für Steuerpflichtige ergeben sich  jetzt neue Chancen eines steuerlichen Abzugs von Aufwendungen.
 
Geklagt hatten Steuerpflichtige, die aus privaten Gründen den Wohnsitz vom Beschäftigungsort weg verlegten. In beiden Fällen versagten die Finanzämter die steuerliche Berücksichtigung der Kosten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Die daraufhin eingelegten Einsprüche gegen die ablehnenden Bescheide blieben ebenso erfolglos, wie die Klagen vor den Finanzgerichten. Beide Instanzen beriefen sich auf die bis dahin geltende Rechtsprechung. Danach sind Aufwendungen nur dann zu berücksichtigen, sofern diese beruflich veranlasst sind. Der Bezug einer weiteren Wohnung erfolgte jedoch aus privatem Grund. Die Kosten sind daher der privaten Lebensführung zuzuordnen und müssen steuerlich unberücksichtigt bleiben.

zurück