Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





Stimmungsbild
3 Schritte
1. Checkliste herunterladen
         PDF  > Checkliste (PDF)
2. Beratungsstelle suchen
PLZ eingeben

Sprache wählen


 
3. Termin vereinbaren
Einfach zur Beratungsstelle gehen und Mitglied werden.
> transparente Kosten

Oskar Patzelt Preis
 
PDF  > Verliehene Urkunde 05/2012
PDF  > Verliehene Urkunde 02/2012
PDF  > Verliehene Urkunde 2010

Stiftung Warentest:


Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
Geldscheine
Sie wollen Berater werden?
Werden Sie Teil eines starken Netzwerkes. Wir suchen ständig bundesweit Steuerexperten zur Leitung einer Beratungsstelle an Ihrem Wohnort zum Ausbau unseres Netzwerkes.

> Hier erfahren Sie alles
> Online bewerben

Die wichtigsten Fragen zur Abgeltungssteuer

17.06.2010
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Zum 01.01.2009 wurde in Deutschland eine Abgeltungssteuer für Kapitaleinkünfte eingeführt. Künftig werden Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen oder Kurs- und Währungsgewinne pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer besteuert. Die Abgeltungsteuer fällt allerdings nur dann an, wenn der Sparerpauschbetrag von 801 bzw. 1.602 € für Verheiratete überstiegen wird. Das neue Verfahren ersetzt die bisherige Kapitalertragsteuer. 
Wie wird die Abgeltungsteuer erhoben?
Die Abgeltungsteuer wird direkt von den Banken, bei denen die Kapitalanlagen gehalten werden, einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Für die Kapitalerträge gilt also ähnlich wie bei der Lohnsteuer ein Quellenabzugsverfahren. Für die meisten Steuerpflichtigen bedeutet dies eine deutliche Entlastung: Die einheitliche Besteuerung der verschiedenen Kapitalanlageformen bietet ein hohes Maß an steuerlicher Transparenz und erleichtert die individuelle Anlageentscheidung. Außerdem braucht man bei der Einkommensteuererklärung die Kapitaleinkünfte nicht mehr extra angeben, sofern keine Sonderfälle geltend gemacht werden.
 
Müssen alle Steuerpflichtigen 25 Prozent Abgeltungsteuer zahlen?
Für die Abgeltungsteuer gilt das so genannte Veranlagungswahlrecht: Ein Steuerpflichtiger, dessen individueller Steuersatz über 25 Prozent liegt, wird sich für die neue Besteuerung entscheiden. Liegt der Steuersatz des Steuerpflichtigen allerdings unter 25 Prozent, so kann er das alte Besteuerungsverfahren wählen, das sich am individuellen Steuersatz orientiert – und sich das „zu viel“ gezahlte Geld über seine Steuererklärung im Folgejahr zurückzuholen.
 
Welche Übergangsregelungen gab es?
Es bestand ein grundsätzlicher Bestandsschutz für Aktien, Fonds und festverzinsliche Wertpapiere, das heißt:
Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, die vor dem 31.12.2008 erworben wurden, bleiben auch in Zukunft steuerfrei, wenn die einjährige Spekulationsfrist von einem Jahr (Haltedauer) eingehalten wurde.
Für Wertpapiere, die ab dem 01.01.2009 gekauft werden, fällt Abgeltungsteuer an – unabhängig von der Haltedauer.
Oben genannte Regelungen gelten auch für Anteile, die im Rahmen von Fondssparplänen erworben wurden.
Für Zertifikate gelten Sonderregelungen:
Wurden die Papiere vor dem 15.03.2007 erworben, bleiben die Veräußerungsgewinne nach Ablauf der einjährigen Spekulationsfrist unbegrenzt steuerfrei.
Zertifikate, die nach dem 15.03.2007 erworben wurden, können noch bis zum 30.06.2009 steuerfrei verkauft werden, sofern die einjährige Spekulationsfrist abgelaufen ist.
Gewinne aus dem Verkauf von Garantie- und Rentenzertifikaten unterliegen bisher dem persönlichen Steuersatz und ab 2009 der Abgeltungsteuer.
 
Was ändert sich für die Altersvorsoge?
Auf Anlageformen, die ausschließlich der privaten Altersvorsorge dienen, wird keine Abgeltungsteuer erhoben, das heißt: Riester-Fondssparpläne, Rürup-Rente und betriebliche Vorsorgepläne bleiben von der Abgeltungsteuer ausgenommen. Ebenfalls unberührt von der Abgeltungsteuer bleiben private Renten- und Kapitallebensversicherungen, sofern die Verträge vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden und die Haltedauer mindestens 12 Jahre beträgt.

zurück