Die rund drei Millionen steuerpflichtigen Ruheständler in Deutschland müssen bis zum 3. Juni ihr Einkommen dem Finanzamt melden |
03.06.2009 |
Renten sind steuerfrei lautet auch vier Jahre nach der Einführung der steuerpflichtigen Rente ein verbreiteter Irrtum. Denn ab diesem Jahr kontrollieren die Finanzämter verschärft die Einkommen der Rentner. Wer seine Einkünfte nicht meldet, drohen saftige Nachzahlungen. Bis spätestens 2. Juni müssen Rentner ihre Steuererklärung für 2008 vorlegen. Wer einen Steuerberater oder Hilfe von einem Lohnsteuerhilfeverein in Anspruch nimmt, hat bis zum 31. Dezember Zeit.
Wer steuerpflichtig ist, hängt von der Höhe des Renteneinkommens ab. Wer als Rentner nach Abzug aller steuermindernden Beträge, wie etwa der Werbungskostenpauschale Einkünfte oberhalb des Grundfreibetrags (Alleinstehende 7.664 Euro/Ehepaare 15.329 Euro) erzielt, muss eine Steuererklärung abgeben. Nach Angaben des Finanzministeriums trifft das auf rund 3,3 Millionen Ruheständler zu, ein Viertel aller Rentnerhaushalte.
Vor allem "wohlhabende" Rentner, die neben Einkommen aus der gesetzlichen Rente Betriebsrenten und/oder Einnahmen aus Vermietung beziehen. Wie beim Steuerzahler auch, gilt: Je höher das Einkommen, desto höher die Steuerlast.
