Die neue Steueridentifikationsnummer kommt |
08.08.2008 |
Ab August 2008 versendet das Bundeszentralamt für Steuern für alle Bürger (auch Babys und Kinder) die neue 11-stellige Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID). Bis 31.12.2008 werden alle Bürger ihr persönliches Mitteilungsschreiben erhallten haben. Diese Identifikationsnummer soll die alte Steuernummer im Bereich Einkommensteuererklärung ersetzen und wird sich auch bis ans Lebensende nicht mehr ändern. Bisher war es so, dass jedes Bundesland eigene Steuernummern vergeben hat und bei einem Umzug in ein anderes Land, bekam man wieder eine neue Steuernummer zugeteilt.
Außerdem soll dieses neue System, das dem Beispiel vieler EU-Nachbarländer folgt, helfen, die Bürokratie abzubauen und die Kommunikation zwischen den Behörden und den Bürgen zu erleichtern.
Der bei den Steuerzahlern oft zitierte Reim „Von der Wiege bis zur Bahre – Formulare, Formulare!“ soll so nun bald der Vergangenheit angehören.
Sicherlich wird es eine gewisse Umstellungsphase geben, und die Bürger werden gebeten, anfangs noch zweigleisig zu fahren. Das heißt, dass neben der neuen Steuer-ID auch noch die alte Steuernummer angegeben wird. Übrigens gilt die Identifikationsnummer nur im Bereich der Einkommensteuererklärung. Für die Kraftfahrzeugsteuer, Erbschafts- und Schenkungssteuer, Grunderwerbssteuer etc. wird auch weiterhin die bisherige Steuernummer verwendet.
Datenschützer üben Kritik an diesem neuen System – sie befürchten, dass Finanzdaten mit anderen Daten abgeglichen werden können. Es werden aber nur folgende Daten gespeichert: Familienname, frühere Namen, Vornamen, Doktorgrad, Tag und Ort der Geburt, Geschlecht, gegenwärtige bzw. letzte bekannte Anschrift, zuständige Finanzbehörde, evtl. Sterbetag.
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