Die Abgeltungssteuer kommt - betrifft aber nicht jeden |
27.10.2008 |
Ab dem 01.01.2009 wird die neue Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge eingeführt. Davon weiß aber jeder dritte Bundesbürger noch nichts.
Der Steuersatz beträgt 25 Prozent und wird auf alle Kapitaleinkünfte, wie z. B. auf Sparbuch-, Tagesgeld oder Festgeldzinsen, fällig. Außerdem auf Kursgewinne und Dividenden von Aktien und Fonds. Hinzu kommt noch der Solidaritätszuschlag und ggf. die Kirchensteuer.
Es gibt allerdings einen Freibetrag, der bei € 750,- zzgl. € 51,- Werbungskostenpauschale pro Person liegt. Alles über diesem Freibetrag unterliegt der Abgeltungssteuer. Es gibt noch eine Ausnahme: Geringverdiener, deren Einkommen unter € 7.664,- im Jahr liegen, sind von der Steuer befreit.
Wer noch bis zum 31.12.2008 Wertpapiere kauft und diese mindestens ein Jahr behält, kann die eventuellen Gewinne darauf noch steuerfrei erhalten. Sie fallen noch nicht unter die Abgeltungssteuer.
Die Abgeltungssteuer wird übrigens automatisch von den Banken an das zuständige Finanzamt abgeführt.
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