Die Abgeltungsssteuer kommt |
25.08.2008 |
Ab dem 01.01.2009 soll in Deutschland die Abgeltungssteuer eingeführt werden. Dies ist eine neue Erhebungstechnik für Steuern auf Kapitaleinkünfte mit einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent – unabhängig vom persönlichen Steuersatz.
Bisher mussten die Kapitalerträge bei der Einkommensteuererklärung angegeben werden. Dafür erhielt man von den Banken eine Jahresbescheinigung.
Nun werden diese Erträge direkt von den Geldinstituten an das Finanzamt weitergeleitet. Diese Methode nennt man Quellabzugsverfahren (wie z. B. bei der Lohnsteuer).
Allerdings kann man wählen, ob man diese Methode in Anspruch nimmt (Veranlagungswahlrecht). Alle, deren persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt, werden wohl weiter das bisherige Verfahren beibehalten.
Ab dem 01.01.2009 fallen auch das Halbeinkünfteverfahren und die Spekulationsfrist weg – bei Aktien, die vor diesem Termin gekauft wurde, sind die Veräußerungsgewinne aber auch weiterhin steuerfrei.
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