Das Finanzamt belohnt ehrenamtliches Engagement |
12.09.2008 |
Die Pflege kranker oder alter Menschen, die Betreuung im Sportverein oder das kulturelle Engagement im Stadtteil: Alles das wäre ohne viele ehrenamtliche Helfer unmöglich.
Alle Steuerpflichtigen, die sich nebenberuflich im mildtätigen, im gemeinnützigen oder im kirchlichen Bereich engagieren, können einen Steuerfreibetrag von € 500,- im Jahr geltend machen, sofern sie nicht bereits von anderen Regelungen profitieren. Damit ist zum Beispiel der Freibetrag in Höhe von € 2.100 für Übungsleiter gemeint.
Der sog. Übungsleiterfreibetrag wurde von bisher € 1.848,- auf € 2.100,- jährlich angehoben. Hiermit wollte der Staat das soziale Engagement stärken. Diese Regelung gilt für Sporttrainer, aber auch für
z. B. Chorleiter und Feuerwehrleute.
Fragen Sie hierzu bei einer unserer über 900 Beratungsstellen im Bundesgebiet nach.
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