Bundesrat stimmt Jahressteuergesetz 2010 zu |
30.11.2010 |
Der Bundesrat hat am 26.11.2010 dem Jahressteuergesetz 2010 zugestimmt. Nachfolgend finden Sie die Änderungen, welche für Arbeitnehmer zu erwarten sind.
Häusliches Arbeitszimmer:
Das Bundesverfassungsgericht hatte am 06.07.2010 entschieden, dass die Begrenzung der steuerlichen Absetzbarkeit eines häuslichen Arbeitszimmers verfassungswidrig ist. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert, das Gesetz rückwirkend zum 01.01.2007 zu ändern. Dieser Auflage ist entsprochen worden. Die alte Gesetzeslage von 2006 wurde mit dem Jahressteuergesetz bis auf eine Ausnahme wieder eingeführt. Somit sind Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer für Fälle, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, wieder bis zu höchstens 1.250,- € absetzbar. Bei einer Nutzung des Arbeitszimmers von mehr als der Hälfte der Arbeitszeit bleibt es beim Ausschluss.
Private Veräußerungsgeschäfte:
Die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes vom 17.09.2008 (IX R 70/06) zur Verrechnung von Verlusten bei Veräußerung von Gegenständen des privaten Gebrauchs wird durch Gesetzesänderung aufgehoben. Dies gilt für Neukäufe ab Veröffentlichung des Gesetzes.
Erstattungszinsen:
Mit Urteil vom 15.06.2010 (VIII R 33/07) entschied der Bundesfinanzhof, dass Erstattungszinsen steuerfrei zu belassen sind. Auch dieses positive Urteil wird mit einer entsprechenden Gesetzesänderung rückwirkend aufgegeben.
Lohnsteuerkarte:
Für das Jahr 2011 wird es keine Steuerkarte geben. Alle Eintragungen der Steuerkarte 2010 gelten auch für das Folgejahr, wenn keine Änderungen beantragt werden. Zuständig für alle Änderungen 2011 sind die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter.
Für das Jahr 2011 wird es keine Steuerkarte geben. Alle Eintragungen der Steuerkarte 2010 gelten auch für das Folgejahr, wenn keine Änderungen beantragt werden. Zuständig für alle Änderungen 2011 sind die jeweiligen Wohnsitzfinanzämter.
Freibetrag:
Für ehrenamtliche Betreuer wird nach den „Übungsleiterfreibeträgen“ ein weiterer Freibetrag eingeführt.
Für ehrenamtliche Betreuer wird nach den „Übungsleiterfreibeträgen“ ein weiterer Freibetrag eingeführt.
Wohnungsbau- und Vermögensbildungsgesetz:
Kapitaleinkünfte sind – rückwirkend ab 2009 – nicht mehr bei der Prüfung der Einkommensgrenze zu berücksichtigen.
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