Bund beschließt Steuerentlastungen ab 2009 |
29.10.2008 |
Das Bundeskabinett hat für viele Bürger Entlastungen in Milliardenhöhe beschlossen. Es sollen das Kindergeld und Wohngeld angehoben werden und der Beitrag für die Arbeitslosenversicherung wird gesenkt.
So können sich Familien ab dem 01.01.2009 über € 10,- pro Monat mehr für das erste und zweite Kind freuen. Für das dritte und jedes weitere Kinde beträgt die Erhöhung € 16,- monatlich. Außerdem steigt der Kinderfreibetrag um € 200,- auf insgesamt € 6.000,- pro Jahr.
Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung wird auf 2,8 Prozent gesenkt. Allerdings vorerst nur befristet von 01.01.2009 bis zum 30.06.2010. Damit soll die Erhöhung der Krankenkassenbeiträge auf einheitlich 15,5 Prozent ausgeglichen werden.
Außerdem können zukünftig die sog. haushaltsnahen Dienstleistungen, wie z. B. die Kosten für die Kinderbetreuung oder Putzdienste nun bis zu einer Höchstgrenze von € 4000,- pro Jahr vom zu versteuernden Einkommen abgesetzt werden.
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