Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.





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Die durchschnittliche Erstattung beträgt 800,- € lt. einer Untersuchung von Finanztest Stiftung Warentest.
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Bausparen: Einschränkungen beim Wohnungsbau-Prämiengesetz

12.01.2009
Neuigkeiten zur Steuererklärung vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein >>

Bausparen wird vom Staat mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Die Wohnungsbauprämie beträgt für eigene Einzahlungen, die keine vermögenswirksamen Leistungen sind, 8,8 Prozent für Beiträge bis zu 512,- €/1.024,- €, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht höher ist als 25.600,- € bzw. 51.200,- € (Ledige/Verheiratete). Bisher kann ein Wohnungsbau-Prämienberechtigter nach Ablauf der 7jährigen Bindungsfrist frei über sein Bausparguthaben und die Wohnungsbauprämie verfügen. Eine Verwendung für Wohnungseigentum ist außerhalb der Bindungsfrist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
 
Für ab dem 01.01.2009 abgeschlossene Verträge wird auf Grund der Neuregelung eine Wohnungsbauprämie nur bei wohnungswirtschaftlicher Verwendung gewährt. Dies gilt allerdings nur für Bausparer, die bei Vertragsabschluss mindestens 25 Jahre alt sind.

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