Bausparen: Einschränkungen beim Wohnungsbau-Prämiengesetz |
12.01.2009 |
Bausparen wird vom Staat mit der Wohnungsbauprämie gefördert. Die Wohnungsbauprämie beträgt für eigene Einzahlungen, die keine vermögenswirksamen Leistungen sind, 8,8 Prozent für Beiträge bis zu 512,- €/1.024,- €, sofern das zu versteuernde Einkommen nicht höher ist als 25.600,- € bzw. 51.200,- € (Ledige/Verheiratete). Bisher kann ein Wohnungsbau-Prämienberechtigter nach Ablauf der 7jährigen Bindungsfrist frei über sein Bausparguthaben und die Wohnungsbauprämie verfügen. Eine Verwendung für Wohnungseigentum ist außerhalb der Bindungsfrist gesetzlich nicht vorgeschrieben.
