Bürgerentlastungsgesetz: Weitere Milliarden an Steuerentlastungen |
15.07.2009 |
Viele Bürgerinnen und Bürger werden ab Januar 2010 um weitere Milliarden entlastet. Der Bundesrat billigte am 10.07.2009 das so genannte Bürgerentlastungsgesetz. Künftig können Angestellte, Beamte und Selbständige ihre Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung besser von der Steuer absetzen. Aufwendungen für Haftpflicht-, Arbeitslosen-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherungen können als sonstige Vorsorgeaufwendungen grundsätzlich weiterhin als Sonderausgaben abgezogen werden. Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen werden daher nur berücksichtigt, soweit das Abzugsvolumen durch diese noch nicht aufgebraucht ist.
Vom Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung profitieren rund 16,6 Millionen Menschen von Entlastungen in Höhe von 10 Milliarden jährlich.
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