Aufwendungen zur Reinigung und Anschaffungskosten für Kleidung... |
08.07.2010 |
...die sowohl im Beruf als auch privat getragen werden können, werden bei der Steuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich nicht anerkannt.
Anders sieht es mit typischer Berufskleidung aus: Diese kann als Werbungskosten abgezogen werden. Hierzu gehören zunächst solche Kleidungsstücke, die als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind; des Weiteren andere Kleidungsstücke, die ihrer Beschaffenheit nach objektiv nahezu ausschließlich für die berufliche Verwendung bestimmt sowie geeignet sind, wie
- Arbeitskittel (weiß für Ärzte oder medizinisches Personal, Architekten, grau für Lagerarbeiter oder technische Kaufleute)
- Roben (Richter, Rechtsanwälte)
- Sicherheits- und Spezialschuhe (Bauarbeiter, Techniker, Ingenieure)
- Talare
- Uniformen (Polizisten, Soldaten etc.)
Dagegen gehören z.B. weiße Hemden (Arzt T-Shirts) und weiße Arztschuhe oder Unterwäsche, T-Shirts und Socken nicht zu der typischen Berufskleidung.
Bei der Reinigung der Berufsbekleidung mit der eigenen Waschmaschine können die
Kosten pro Waschgang anhand der Daten von Verbraucherverbänden oder Herstellern ermittelt werden.
Kosten pro Waschgang anhand der Daten von Verbraucherverbänden oder Herstellern ermittelt werden.
Wird die Berufsbekleidung in eine Reinigung gebracht, können Sie die Kosten per Nachweis durch Quittungen abziehen.
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