Aufwendungen eines Sportlehrers für Skier als Werbungskosten |
16.02.2009 |
Der Abzug von Aufwendungen für Sportkleidung und -ausstattung setzt bei einem angestellten Sportlehrer grundsätzlich deren Einsatz im Unterricht voraus. Das hat das Finanzgericht Saarland mit Urteil vom 09.07.2008 festgestellt.
Die Skiausrüstung ist steuerlich absetzbar, wenn sie beinahe ausschließlich beruflich genutzt wird. Gute Aussichten hat ein Lehrer zum Beispiel, wenn er mehrfach im Jahr Skiunterricht gegeben hat und dies vom Arbeitgeber bestätigen lässt. Noch bessere Karten hat er, wenn er privat nicht in den Winterurlaub gefahren ist. Ohne Arbeitgebernachweis ist die Auseinandersetzung mit dem Finanzamt jedoch aussichtslos.
Ohne Nachweis der beruflichen Veranlassung erkannte das Finanzgericht Saarland bei einer Sportlehrerin Kosten für Sportschuhe und -kleidung von rund 380 € an. Die Richter hielten es für selbstverständlich, dass eine Sportlehrerin Ausgaben in dieser Größenordnung aus fast rein beruflichen Gründen tätigt.
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