Antragsfrist 15.12.2011 für den Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung von Verlusten aus Kapitalanlagen |
18.10.2011 |
Bankkunden erzielen während des Jahres mit verschiedenen Transaktionen in vielen Fällen Gewinne aber auch Verluste. Zunächst nimmt die Bank eine Verlustverrechnung innerhalb des jeweiligen Kontos/Depots vor.
Verbleibt danach noch ein negativer Saldo, besteht zum einen die Möglichkeit des Verlustvortragsauf das nächste Jahr (die Verluste werden dann im Depot eingefroren und können in den nächsten Jahren mit Gewinnen verrechnet werden), oder zum anderen den Verlust von der Bank bescheinigen zu lassen. Mit dieser Bescheinigung kann dann dieser Verlust mit Gewinnen aus anderen Depots verrechnet werden. Das macht immer dann Sinn, wenn die Zahlen in den anderen Depots positiv sind.
WICHTIG: Die Bescheinigung über die verbleibenden Verluste muss bei der Bank bis spätestens am 15.12. des laufenden Jahres beantragt werden. Wird diese Frist verpasst, kann diese Bescheinigung nicht mehr erteilt werden und eine Verlustverrechnung in Rahmen der Steuererklärung nicht mehr statt finden.
Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. empfiehlt, genau zu prüfen und gegebenenfalls steuerliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Beratung und weitere Informationen dazu erhalten Mitglieder in den örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins e.V
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