Abschaffung der Pendlerpauschale ist verfassungswidrig |
09.12.2008 |
Die weitgehende Abschaffung der Pendlerpauschale verstößt gegen das Grundgesetz. Das hat soeben das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Die vom Gesetzgeber angeführte Begründung für die Streichung der Entfernungspauschale reiche nicht aus, entschieden die Karlsruher Richter. Es liege ein Verstoß gegen das Gebot der Gleichbehandlung vor.
Nach dem Urteil gilt vorläufig wieder die alte Pauschale. Damit können Pendler wieder ab dem ersten Kilometer der Strecke zwischen Wohnsitz und Arbeitsplatz 30 Cent pro Kilometer steuerlich absetzen.
Millionen von Pendlern können nach dem Karlsruher Spruch mit Nachzahlungen rechnen. Mit dem Wegfall der Neuregelung wird die frühere Pauschale rückwirkend zum
Bundesfinanzminister Steinbrück und der Hessische Ministerpräsident Koch schlagen vor, die Entscheidung des Gerichtes in der aktuellen, schwerwiegenden Krise zu nutzen, um einen konjunkturpolitischen Impuls zu geben. „Wenn jetzt ohnehin Schulden für die Rückzahlung der Pendlerpauschale gemacht werden müssen, dann sollte die Auszahlung so schnell wie möglich erfolgen, nicht nur im Interesse der Pendler, sondern auch, um damit hoffentlich einen zusätzlichen Kaufimpuls geben zu können“, begründeten Steinbrück und Koch ihren Vorstoß.
Die Finanzämter sollten angewiesen werden, die von Amts wegen zu veranlassenden Rückzahlungen für das Jahr 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 zu leisten.
