Abgeltungssteuer |
23.03.2009 |
Am 01.01.2009 wurde die neue Abgeltungssteuer eingeführt. Auf Kapitalerträge wie Zinsen, Kursgewinne und Dividenden wird ein einheitlicher Steuersatz in Höhe von 25 Prozent erhoben (zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Die Abgeltungssteuer wird direkt von der Bank oder dem Geldinstitut einbehalten.
Allerdings ändert sich für all jene nichts, die eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorlegen können. Die Voraussetzung hierfür ist, dass man keine Einkommensteuer entrichten muss, weil das Einkommen zu gering ist. Die ist meist bei Studenten, Rentner und Geringverdienern der Fall.
Liegt der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor, so ist man von der Abgeltungssteuer befreit. Die Bank oder das Geldinstitut zahlt die Kapitalerträge steuerfrei aus.
Auch wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, kann über den Lohnsteuerjahresausgleich die zuviel bezahlte Abgeltungssteuer wieder zurückgeholt werden.
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