Abgabetermin für die Steuererklärung |
26.09.2008 |
Die Steuererklärungen müssen in der Regel bis zum 31.05. des Folgejahres beim Finanzamt abgegeben werden. In Ausnahmefällen gibt es auch Fristverlängerungen.
Wenn die Steuererklärung von einem Lohnsteuerhilfeverein bzw. einem Steuerberater erstellt wird, bekommt man automatisch eine Fristverlängerung bis zum 31.12. des Folgejahres.
Der zu versteuernde Betrag kann außerdem gemindert werden. Zum Beispiel durch Werbungskosten. Dies sind Aufwendungen zur Erwerbung, Erhaltung und Sicherung der Einnahmen, also u. a. der Kauf eines PCs, Reinigung der Arbeitskleidung und die Kosten bei einer Bewerbung.
Außerdem können auch die Kinderbetreuungskosten geltend gemacht werden. Diese Kosten dürfen bis zu 4.000,- Euro im Jahr betragen und gelten u. a. für Kindergarten, Tagesstätten und Tagesmütter.
Natürlich können noch viele weitere Faktoren die Steuerlast mindern – lassen Sie sich von einer unserer ca. 900 Beratungsstellen im Bundesgebiet weiterhelfen.
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