Abgabefristen Lohnsteuerjahresausgleich und Steuererklärungen 2008 |
16.03.2009 |
Mit Erlass der Obersten Finanzbehörden der Länder vom 02.01.2009 - S 0320 setzt die Finanzverwaltung die Termine für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2008 fest.
Die Einkommensteuererklärung, Lohnsteuerjahresausgleich, Körperschaftsteuererklärung, Gewerbesteuererklärung, Umsatzsteuererklärung und die Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung nach § 18 AStG müssen bis zum 31.05.2009 abgegeben werden.
Sofern die Erklärung von einem Steuerberater, Verbänden, Vereinigungen im Sinne des §§ 3 und 4 StBerG abgegeben wird, verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2009.
Lohnsteuerhilfeverein sind im § 4 Nr. 11 Steuerberatungsgesetz aufgeführt. Deshalb gilt auch für Mitglieder von Lohnsteuerhilfevereinen die automatische Fristverlängerung bis zum 31.12.2009.
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