Ab 2011 Umstellung auf die elektronische Lohnsteuerkarte |
08.04.2009 |
Ab 2011 wird die Steuerkarte aus Papier für jede Bürgerin und jeden Bürger durch das elektronische Lohnsteuerverfahren "Elsterlohn II" ersetzt.
Die Beschäftigten profitieren von diesem vereinfachten Steuerverfahren. Denn: Wer umzieht, behält künftig seine Steuernummer. Die Beschäftigten brauchen sich auch nicht mehr um Ausstellung und Weitergabe der Lohnsteuerkarte zu kümmern. Sie teilen ihrem Arbeitgeber nur einmalig ihre neue Steuer-Identifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mit. Dieser kann dann die benötigten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern in Bonn elektronisch abrufen.
Auch für die Unternehmen, die meistens mit elektronischer Lohnabrechnung arbeiten, wird das Lohnsteuerverfahren so erheblich einfacher. Die Arbeitgeber erhalten auch in Zukunft nur die Angaben, die bislang schon auf der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Dazu gehören Steuerklasse, Freibeträge, Kirchensteuerpflicht und Kinderfreibeträge.
Lohnsteuerhilfevereine beraten Sie bei der Wahl der Steuerklassen und stellen Ihren Antrag für den Freibetrag beim Finanzamt.
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