Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 |
03.12.2009 |
Das BMF teilt mit Schreiben vom 09.11.2009 mit, dass Für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen 2010 grundsätzlich die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers zu verwenden ist.
Zur erleichterten Übernahme der steuerlichen Identifikationsnummer in das Lohnkonto kann der nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung authentifizierte Arbeitgeber die Identifikationsnummer des Arbeitnehmers für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung 2010 beim Bundeszentralamt für Steuern erheben (§ 41b Absatz 2 Satz 5 bis 8 EStG). Diese Anfragemöglichkeit kann voraussichtlich erst ab April 2010 zur Verfügung gestellt werden. Es ist daher nicht zu beanstanden, wenn der Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigungen 2010 bis zum 31. Oktober 2010 unter Angabe des lohnsteuerlichen Ordnungsmerkmals (eTIN = elektronische Transfer-Identifikations-Nummer) übermittelt und die steuerliche Identifikationsnummer noch nicht in das Lohnkonto übernimmt.
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