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Steuerhilfe zum Thema Sonderausgaben
Steuerpflichtige, die eine Einkommenssteuererklärung abgeben, können neben Werbungskosten und außergewöhnlichen Belastungen, auch Sonderausgaben absetzen. Diese vermindern, sofern sie den Sonderausgaben-Pauschbetrag bzw. die Vorsorgepauschale übersteigen, das zu versteuernde Einkommen und somit auch die Steuerlast. Im Bereich der Sonderausgaben unterscheidet man verschiedene Aufwendungen. Dies sind zum einen die allgemeinen Sonderausgaben. Hierzu gehören beispielsweise Unterhaltsleistungen an geschiedene Ehegatten, die Kirchensteuern, Ausgaben für die Berufsausbildung bis zu einem Betrag von 4.000 € sowie zwei Drittel der Aufwendungen der Kinderbetreuung für Kinder zwischen drei und sechs Jahren. Die Steuerberatungskosten, die noch bis 2006 als Sonderausgaben abzugsfähig waren, gehören nicht mehr in diese Kategorie.
Zu den Sonderausgaben gehören weiterhin die Altersvorsorgeaufwendungen. Dies sind neben den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung auch die Beiträge für die Riester- bzw. die Rürup-Rente. Wer einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen hat, kann die monatlichen Leistungen somit als Sonderausgaben geltend machen. Allerdings können für die Basis-Rente (Rürup-Rente) aktuell noch nicht 100% der Aufwendungen abgesetzt werden. Dieser Betrag erhöht sich vielmehr von Jahr zu Jahr, bis dann 2025 der volle Beitrag als Sonderausgaben angerechnet wird. Neben diesen beiden Möglichkeiten des Sonderausgabenabzugs können weiterhin sonstige Vorsorgeaufwendungen in der Steuererklärung angegeben werden. Diese sind allerdings nur bis zu einem Betrag von 1.500 € abzugsfähig. Wer die Beiträge für die Krankenversicherung vollständig selbst trägt, kann sogar bis 2.400 € absetzen. Zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen gehören neben der Arbeitslosen- und der Krankenversicherung auch die Pflegeversicherung und Unfallversicherung sowie die Haftpflicht- und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch die Beiträge für Lebensversicherungen gehören zu den sonstigen Vorsorgeaufwendungen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn die Verträge vor dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden und die Mindestlaufzeit 12 Jahre beträgt.
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