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Steuerhilfe zum Thema Pflegeversicherung

Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung als "Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit" eingeführt. Die Pflegeversicherung gehört im deutschen Sozialversicherungssystem zu den Pflichtversicherungen. Alle Personen die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, sind gleichzeitig auch Mitglied in der gesetzlichen Pflegeversicherung. Die Pflegekassen und Krankenkassen arbeiten zusammen. Dies bedeutet, die Krankenkasse der Sie angehören, arbeitet eng mit einer Pflegekasse zusammen.

Welche Leistungen übernimmt die Pflegeversicherung? Sobald eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, übernimmt die jeweilige Pflegekasse die Pflegekosten. Entweder werden diese Pflegekosten an die Angehörigen oder an Pflegedienste gezahlt. Demnach werden die Kosten für häusliche oder stationäre Pflege übernommen, so dass die kranke Person optimal versorgt werden kann. Hierbei unterscheidet man drei Pflegestufen von erheblich (I) über schwer (II) bis hin zu schwerster (III) Pflegebedürftigkeit. Die Einstufung hängt ab von der Intensität des täglichen Hilfebedarfs und erfolgt für einen Zeitraum bis zu 3 Jahren. Die Pflegekosten sind entsprechend der jeweiligen Pflegestufe festgelegt.

PflegestufeTäglicher Hilfebedarf
[in Minuten]
Pflegekostenersatz
für selbst organisierte
Pflegepersonen
[in € / Monat]
Pflegekostenersatz
für ambulanten
Pflegedienste
[in € / Monat]
I ab 90 215 420
II ab 180 420 980
III ab 300 675 1470


Welchen Beitrag zahlt man in die Pflegeversicherung ein? Der Beitrag richtet sich nach dem Bruttoeinkommen der Arbeitnehmer. Bis zum Jahr 2008 betrug der Beitragssatz 1,7% mit mindestens einem Kind, 1,95% wenn kein Kind vorhanden ist. Ab 01.07.2008 stieg der Beitrag mit mindestens einem Kind auf 1,95% und ohne Kind auf 2,20%.

Die Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen. Alle Pflichtbeiträge der Sozialversicherungen, werden bei der Steuererklärung als Sonderausgaben eingestuft.

Es besteht auch die Möglichkeit sich zusätzlich über eine private Pflegeversicherung abzusichern, wobei hier die Kosten komplett vom Versicherungsnehmer gezahlt werden müssen.