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Steuerhilfe zum Thema Kirchensteuer

Die Kirchensteuer wird von den Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erhoben, hauptsächlich dient sie dazu, die Ausgaben der Gemeinde zu finanzieren. Die Kirchensteuer wird in Deutschland von den Finanzämtern der jeweiligen Bundesländer erhoben, diese bekommen dafür dann eine Aufwandsentschädigung.

Die Kirchensteuer richtet sich nach der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer. Die Kirchenleitungen setzen die Höhe der Kirchensteuer fest, sie wird erst rechtskräftig, mit der Zustimmung durch die jeweiligen Landratsämter.

Die Kirchensteuer taucht schon seit der Weimarer Verfassung auf, in ihr wird definiert wer Kirchensteuer erheben darf, nämlich nur diejenigen Religionsgemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts sind, dies steht in Verbindung mit dem Artikel 137 der Weimarer Verfassung.

Die Kirchen sind sehr auf die Kirchensteuer ihrer Mitglieder angewiesen, denn diese macht ungefähr 70% ihres Einkommens aus. Umfang der Kirchensteuereinnahmen und deren Bedeutung für den kirchlichen Haushalt in Deutschland. So benötigen die Kirchen das Geld für ihre Mitarbeiter, für Verwaltungskosten und vor allem für den Unterhalt der Kirche oder ähnlichem.

Die Kirchensteuer selber ist in den Bundesländern in Deutschland aber verschieden hoch. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt die Kirchensteuer 8 % der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer. In allen anderen Bundesländern beträgt die Kirchensteuer 9 % der Einkommensteuer bzw. der Lohnsteuer.

Ab dem 14. Lebensjahr ist es möglich aus der Kirche auszutreten. In einigen Bundesländern werden bei dem Kirchenaustritt Gebühren erhoben, die bis zu 50 € betragen können. Von der jeweiligen Kirche hängt es dann ab, ob man trotzdem noch Taufpate oder ähnliches sein kann, bzw. ob man kirchlich heiraten kann.