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Steuerhilfe zum Thema Freibetrag auf Lohnsteuerkarte


Arbeitnehmer können sich bis zum 30. November eines laufenden Jahres auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag eintragen lassen. Ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte führt zu einer höheren Nettoauszahlung während des Jahres. Allerdings besteht dann automatisch die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Erledigt man diese Eintragung nicht bis zum 30. November bekommt man das Geld erst im Rahmen der Steuererklärung erstattet. Dieser Eintrag kann aus mehreren Gründen vorgenommen werden, zum Beispiel wenn Kinderbetreuungskosten, aufwändigere Fahrtkosten zur Arbeit, doppelte Haushaltsführung, Fortbildungskosten vorliegen oder auch bei negativ erzielten Einkünften. Eintragen kann man einen Freibetrag wenn er 600 € übersteigt. Bei Werbungskosten, die über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920 € liegen, wird nur ein Teil angerechnet.

Mit einer Art Mini-Steuererklärung können sich Arbeitnehmer so ein höheres Netto sichern.Hierbei wird die vom Arbeitgeber ausgehändigte Lohnsteuerkarte mit den eingetragenen Ausgaben (in das Formular ”Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“) beim zuständigen Finanzamt eingereicht. Das Finanzamt prüft bei diesem Antrag, ob der Freibetrag wirklich abzugswürdig ist und trägt dann den Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein. Die Steuerkarte mit dem eingetragenen Freibetrag wird anschließend vom Finanzamt mitder Post zum Antragsteller zurück geschickt.

Diese sollte so schnell als möglich wieder dem Arbeitgeber ausgehändigt werden, da dieser schon bei der nächsten Gehaltsabrechnung den Freibetrag berücksichtigen und das höhere Nettogehalt auszahlen muss. Bei Zweifelsfragen oder Unklarheiten hilft der Lohnsteuerhilfeverein. Die fachkundigen Berater erstellen die kompletten Anträge im Rahmen einer Mitgliedschaft.