Öffnungszeiten:
Mo-Do  08.00 - 12.00 Uhr
und      14.00 - 17.00 Uhr
Fr         08.00 - 12.00 Uhr

Tel: (08724) 91 00 97

 

 

 

 

Werbungskostenabzug bei der doppelten Haushaltsführung auch bei privaten Gründen möglich

26.01.2010
Steuertipps - News >>

Das Bundesfinanzministerium übernimmt mit Schreiben vom 10.12.2009 die Rechtsprechungsänderung des Bundesfinanzhofes vom 05.03.2009 zur doppelten Haushaltsführung in sog. Wegverlegungsfällen.

Eine aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung liegt jetzt auch vor, wenn ein Steuerpflichtiger seinen Haupthausstand aus privaten Gründen vom Beschäftigungsort wegverlegt und er darauf in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zweithaushalt begründet, um von dort seiner bisherigen Beschäftigung weiter nachgehen zu können.

Keine doppelte Haushaltsführung liegt insbesondere in Fällen vor, in denen eine Familie über die Sommermonate oder während der Ferien ihren bisherigen Lebensmittelpunkt z.B. in ein Ferienhaus oder Ähnliches verlegt und die Wohnung am Beschäftigungsort nur noch tageweise von einem der beruflich und/oder betrieblich tätigen Ehegatten genutzt wird.

zurück