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Warum kann die Rentensteuer nicht automatisch einbehalten werden? |
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17.11.2009 |
| Steuertipps - News >> |
Die von einigen Medien diskutierte Idee, dass der Rentenversicherungsträger bei hohen, steuerpflichtigen Renten die Steuer automatisch einbehalten und an das Finanzamt abführen soll, ist eine Option unter mehreren. Das Verfahren, das an den automatischen Abzug der Lohnsteuer erinnert, wurde in ähnlicher Weise schon bei der Erarbeitung des Alterseinkünftegesetzes 2004 geprüft. Die allermeisten Rentnerinnen und Rentner müssen derzeit wegen Renten ohnehin keine Steuern zahlen. Sie müssten sich also die einbehaltene Rentensteuer erstatten lassen. Der Rentenversicherer kennt außerdem – wie oben schon dargestellt – die Nebeneinkünfte des einzelnen Rentners nicht. Diese privaten Mieteinnahmen zum Beispiel können jedoch ausschlaggebend sein, dass die Rentnerin oder der Rentner steuerpflichtig wird. Ein „Steuerabzug an der Quelle“ wurde damit im damaligen Gesetzgebungsverfahren als ineffizient erachtet.
BMF vom 09.11.2009
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