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Steueränderungen 2010 Teil 1 - Womit müssen Arbeitnehmer ab 2009 rechnen?

08.12.2009
Steuertipps - News >>

Neue Steuerklassenkombination IV + Faktor
Grundsätzlich können Ehegatten zwischen den Steuerklassenkombinationen III/V oder IV/IV wählen. Ab kommendem Jahr kommt eine weitere Steuerklassenkombination, die Steuerklasse IV mit Faktor hinzu. Diese kann eine Alternative zum meist recht hohen Lohnsteuerabzug bei der Steuerklasse V sein. Die Kombination III/V rechnet sich bei Ehepaaren, bei denen einer mehr als 60 Prozent vom gemeinsamen Brutto bezieht. Oft ist es die Ehefrau, die die ungünstigere Steuerklasse V in Kauf nehmen muss. Mit dem neuen Faktorverfahren wird erreicht, dass bei jedem Ehegatten mindestens die ihm persönlich zustehenden Steuerentlastungen beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden (Grundfreibetrag, Vorsorgepauschale). Gegen Vorlage beider Steuerkarten können berufstätige Ehepaare beim zuständigen Finanzamt die neue Steuerklassenkombination beantragen.

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag – der Betrag, bis zu dem keine Steuern fällig werden – wird um weitere 170 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Dieser Wert gilt für Alleinstehende. Verheiratete fallen erst ab einem zu versteuernden Einkommen von über 16.009 Euro in die Steuerlast.

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