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NVL – Verbandsmitglied erkämpft verlängerte Abgabefrist für freiwillige Einkommensteuererklärungen

28.01.2010
Steuertipps - News >>

Ein NVL - Verbandsmitglied hat mit einer Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) erreicht, dass Antragsveranlagungen wie Pflichtveranlagungen sieben Jahre rückwirkend eingereicht werden können. Bisher wurden Antragsveranlagungen bis maximal 2005 angenommen. Es wird allen Steuerpflichtigen, die mit einer Steuererstattung rechnen, bisher jedoch ihre Erklärungen bis einschließlich 2003 noch nicht abgegeben haben, dies mit Hinweis auf das aktuelle BFH – Urteil vom 12.11.2009 - VI R 1/09 nachzuholen.
 
Weitere Informationen sowie Hilfe bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung bzw. Lohnsteuerjahresausgleich, Einreichung beim Finanzamt und Prüfung des Bescheides erhalten Sie in unseren örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins. Die Anschriften von Beratungsstellen finden Sie über das PLZ-Suchsystem.

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