Die Einführung des elektronischen Verfahrens erfolgt stufenweise. Das bedeutet, dass die Lohnsteuerkarte 2010 etwas länger gültig sein wird als normalerweise: Sie soll nämlich auch noch für das Jahr 2011 anwendbar sein. Arbeitgeber dürfen die Karte also nicht Ende 2010 vernichten, sondern behalten sie noch ein weiteres Jahr. Wer den Arbeitsplatz wechselt, nimmt die Karte wie gehabt mit – auch in 2011.
Im Jahr 2010
Karte aus Papier gilt wie bekannt, darf aber nicht vernichtet werden.
Im Jahr 2011
Lohnsteuerkarte 2010 aus Papier soll weiter gelten.
Berufseinsteiger in die Ausbildung sollen ohne Ersatzbescheinigung nach Steuerklasse I besteuert werden können.
Für alle Änderungen und Eintragungen ist ab 2011 das Finanzamt zuständig.
Im Jahr 2012
Das Verfahren ELStAM (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) soll allgemein angewandt werden. Ab dem Jahr 2012 ist allein die Finanzverwaltung dafür zuständig, dem Arbeitgeber die notwendigen Merkmale für die Besteuerung des Arbeitnehmers zu übermitteln. Der Arbeitnehmer muss bei Beginn des Arbeitsverhältnisses lediglich die steuerliche Identifikationsnummer und das Geburtsdatum angeben.