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Erweiterung der Vorläufigen Steuerfestsetzung in der Steuerklärung und Lohnsteuerjahresausgleich |
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16.02.2010 |
| Steuertipps - News >> |
Neu: Beschränkte Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten
Mit Schreiben vom 15.02.2010 wurde vom Bundesministerium der Finanzen die vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf anhängige Musterverfahren um die „Verfassungsmäßigkeit der beschränkten Abziehbarkeit von Kinderbetreuungskosten“ erweitert. Die vorläufige Steuerfestsetzung im Hinblick auf Musterverfahren umfasst jetzt 11 Punkte. Neu sind jetzt die Punkte 2.a) und 2.b). Im Punkt 2.a) ist die beschränkte Abzugsfähigkeit bis 2008 geregelt. Im Punkt 2.b) ist die beschränkte Abzugsfähigkeit ab 2008 geregelt. Ferner sind im Rahmen der verfahrensrechtlichen Festsetzungen des Solidaritätszuschlages für die Veranlagungszeiträume ab 2005 hinsichtlich der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlages vorläufig vorzunehmen.
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