Einkommensteuererklärung und Lohnsteuerjahresausgleich 2009 |
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11.03.2010 |
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Wann soll eine Anlage KAP abgegeben werden?
Mit Einführung der Abgeltungsteuer ab 2009 entfällt für die meisten Sparer die Pflicht zur Abgabe der Anlage KAP (Kapitalerträge). In einigen Fällen schreibt der Gesetzgeber jedoch die Erklärung der Zinsen vor. Außerdem kann es sinnvoll sein, die Anlage KAP freiwillig auszufüllen.
Für viele Steuerzahler kann es von Vorteil sein, die Zinseinnahmen freiwillig mit der Anlage KAP aufzulisten. So können Steuerpflichtige mit einem geringen persönlichen Steuersatz davon profitieren. Die Erklärung der Zinsen rechnet sich aber auch, wenn Gewinne mit Verlusten verrechnet oder der Altersentlastungsbetrag angerechnet werden soll. Ein Altersentlastungsbetrag kann im Folgejahr des vollendeten 64. Lebensjahrs berücksichtigt werden und kommt somit vorrangig Rentnern zu Gute. Wer keinen oder einen unzureichenden Freistellungsauftrag erteilt hat, sollte ebenfalls die Anlage KAP ausfüllen, rät der Vorstand des Aktuell Lohnsteuerhilfeverein. Die Angabe der Kapitaleinkünfte ist auch bei hohen Spendenzahlungen von Vorteil, weil der absetzbare Betrag mit der Höhe der Einkünfte steigt.
Antwort auf die Frage, ob Kapitalerträge erklärt werden müssen oder sollten, erhalten Arbeitnehmer, Rentner und Arbeitslose im Rahmen einer Mitgliedschaft in den örtlichen Beratungsstellen des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins.