Ein Lohnsteuerhilfeverein erstreitet den Beschluss des Bundesfinanzhofes zum häuslichen Arbeitszimmer |
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21.09.2009 |
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Mit aktuellem Beschluss vom 25. August hat der Bundesfinanzhof (BFH) hinsichtlich der Absetzbarkeit der Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer zugunsten der Kläger entschieden und einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte anerkannt.
Mit dem Steueränderungsgesetz 2007 hatte der Gesetzgeber die Absetzbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer fast vollständig abgeschafft. Nur wer nachweisen kann, dass das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet, kann die Aufwendungen weiterhin absetzen. Lehrer, Richter, Handelsvertreter, Außendienstmitarbeiter und Arbeitnehmer in der Fortbildung wie bei einer Meisterschule können die Kosten seit 2007 jedoch nicht mehr geltend machen. Dabei sind viele auf das Arbeitszimmer angewiesen. Für Lehrer ist die Vor- und Nachbereitung des Unterrichts eine untrennbare beruflich bedingte Einheit, für die der Dienstherr entsprechende Räumlichkeiten meist nicht zur Verfügung stellt.
Mit dem vorliegenden Beschluss bestätigt der BFH dem klagenden Lehrerehepaar den Eintrag eines Freibetrages für die Kosten des häuslichen Arbeitszimmers auf der Lohnsteuerkarte.