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Dienstreisen: Längere Tätigkeit beim Kunden

26.10.2009
Steuertipps - News >>

Nach dem Urteil des BFH vom 09.07.2009, veröffentlicht am 16.09.2009, wird die betriebliche Einrichtung eines Kunden keine regelmäßige Arbeitsstätte Die Vorschrift kommt demnach auch dann nicht zur Anwendung, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Kunden des Arbeitgebers längerfristig eingesetzt ist. Deshalb können die Fahrtkosten bei Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs des Arbeitnehmers mit dem pauschalen Kilometersatz je Fahrkilometer und nicht mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten berücksichtigt werden
 
Es ist aber davon auszugehen, dass die Finanzverwaltung diese Entscheidung allgemein nicht anwenden will. Man wird daher abwarten müssen, ob es zu einem Nichtanwendungsschreiben kommt oder gar eine Gesetzesänderung in die Wege geleitet wird.

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