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Bei Lohnsteuerjahresausgleich auch bei Erstattung prüfen - nicht jeder Einkommensteuerbescheid ist korrekt

02.10.2009
Steuertipps - News >>

Kommt mit dem Lohnsteuerjahresausgleich auch eine ordentliche Erstattung aufs Konto, machen sich viele Steuerpflichtige nicht mehr die Mühe, den Bescheid auf Richtigkeit zu prüfen. Ein Erstattungsbetrag sagt jedoch wenig über eine ordnungsgemäße Besteuerung aus. Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. empfiehlt daher, den Bescheid immer zu prüfen.
 
Dazu sollte man sich Kopien der eingereichten Formulare und eine Berechnung bereit legen. Wer seine Erklärung mit Hilfe einer Steuersoftware gefertigt hat, kann die einzelnen Positionen gut vergleichen. Sind Differenzen ersichtlich oder bestimmte Abzugsbeträge nicht berücksichtigt worden, sollte man zuerst in den Erläuterungen zum Bescheid nach den Ursachen für die Abweichung suchen. Nicht selten werden Aufwendungen, Abzugsbeträge oder auch bestimmte Pauschbeträge nicht bewilligt, weil die entsprechenden Belege fehlten. Das kann die fehlende Steuerbescheinigung zu den Kapitalerträgen, die Riesterbescheinigung oder die Kopie des Behindertenausweises sein. Es kommt auch vor, dass sich ein Zahlendreher eingeschlichen hat oder der Bearbeiter einfach etwas übersehen hat.

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