Aktuelles zum Arbeitszimmer – Bundesministerium der Finanzen lässt Aussetzung der Vollziehung zu. |
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15.10.2009 |
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Nach der durch das Steueränderungsgesetz 2007 erfolgten Gesetzesänderung sind die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten für dessen Ausstattung nur noch dann als Werbungskosten abzugsfähig, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildet.
Durch das aktuelle Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ist erfreulicherweise noch mehr Schwung in die Sache gekommen.
Da die eingeführte Kürzungsregel verfassungswidrig sein könnte, akzeptieren die Finanzämter nun wieder den Aufwand für das heimische Büro mit bis zu 1.250 Euro jährlich, wie vor der Gesetzesänderung bis 2006.
Mit Schreiben vom 06.10.2009 teilt das Bundesministerium der Finanzen mit, dass im Einspruchsverfahren gegen die Streichung des Arbeitszimmers Anträgen jetzt auf Aussetzung der Vollziehung in Höhe bis zu 1.250 Euro zu gewähren ist.
Sofern Sie diesbezüglich Rat und Hilfe benötigen, können sich gerne an eine Beratungsstelle des Aktuell Lohnsteuerhilfevereins in Ihrer Nähe wenden.